Neue Zahlungsdienstrichtlinie & Identity-Check

Seit dem 14. September müssen Sparkassen und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie (PSD2) in die Praxis umsetzen. Was diese neue EU-Richtlinie besagt und ob auch ihr betroffen seid, erfahrt ihr heute in unserem Blog.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran. Immer mehr Menschen bezahlen und erledigen ihre Bankgeschäfte online. Doch der rasante Fortschritt hat auch seine negativen Seiten. Betrugsfälle und Missbrauch häufen sich. Mit der Richtlinie wird insbesondere der Schutz vor Betrug und Missbrauch verbessert, denn sie soll die Sicherheit für Internetzahlungen mit der Kreditkarte erhöhen.
Eure Debit- und Kreditkarte von Mastercard® ist das ideale Zahlungsmittel, auch beim Online-Einkauf. Dabei macht das Bezahl- und Authentifizierungsverfahren Mastercard® Identity Check™ (ehemals Mastercard® SecureCode™) eure Online-Käufe besonders sicher.
Wie funktionieren die sicheren Bezahlverfahren?
Ihr habt die Wahl: Um eure Online-Zahlungen mit eurer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard® zu schützen, könnt ihr die Zahlung direkt in der App S-ID-Check freigeben oder euch eine sichere Transaktionsnummer (TAN) als SMS auf euer Mobiltelefon senden lassen. Diese TAN gebt ihr während des Bezahlvorgangs im Online-Shop des teilnehmenden Händlers ein und bestätigt damit euren Einkauf.
Die einzelnen Schritte, um die Registrierung durchzuführen, findet ihr hier auf unserer Webseite.
An der Bezahlung im Handel hat sich nichts geändert. Hier bleibt alles beim Alten. 🙂