Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Bestimmt möchtest du dir langfristig den einen oder anderen größeren Wünsch erfüllen? Vermutlich kannst du dir das nötige Geld dazu nicht einfach aus dem Hut zaubern? Dagegen hilft nur sparen!
Und noch besser, wenn dabei jemand hilft:
Dein Arbeitgeber steuert nämlich häufig bis zu 40 EUR im Monat bei. Auch der Staat fördert die Vermögensbildung bis zu 80 EUR jährlich.
Schauen wir uns doch zuerst einmal an, was genau Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind.
Sie ist eine freiwillige Geldleistung vom Arbeitgeber, die du zusätzlich zu deinem Lohn bekommen kannst. Du erhältst monatlich bis zu 40 EUR, welches zudem staatlich gefördert wird. Die exakte Höhe ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Zahlt dein Arbeitgeber weniger als 40 EUR, kannst du die Differenz selbst übernehmen. In der Personalabteilung kannst du erfragen, wie viel dir im Monat zur Verfügung steht.
Allerdings wird dieses Geld nicht direkt auf deinem Girokonto gutgeschrieben, sondern von deinem Arbeitgeber in einem Sparvertrag überwiesen. Wenn du dich in bestimmten Einkommensbereichen befindest, erhältst du zusätzlich vom Staat einen Zuschuss auf diese Vermögenswirksame Leistungen. Das nennt man dann die Arbeitnehmerzulage. Auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Anspruch, der ein zu versteuerndes Einkommen von max. 17.900 EUR im Jahr hat beziehungsweise von 20.000 EUR im Jahr hat. Je nach Anlageform der Vermögenswirksamen Leistungen.
Gefördert werden:
Bausparen bis 470,00 EUR pro Jahr mit 9% Sparzulage (= 43,00 EUR ) |
Beteiligung an Produktivvermögen (zum Beispiel Aktien, Investmentfonds u. Ä.) bis 400,00 EUR pro Jahr mit 20% Sparzulage (=80,00 EUR) |
Einkommensgrenze für staatliche Zulage: Alleinstehende 17.900,00 EUR Ehegatten/Lebenspartner 35.800,00 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen im Jahr der Sparleistung |
Einkommensgrenze für staatliche Zulage: Alleinstehende 20.000,00 EUR Ehegatten/Lebenspartner 40.000,00 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen im Jahr der Sparleistung |
Welche Anlageform dir am besten passt, findest du bei deinem Berater*in heraus. Vereinbare doch mit deinem Berater*in einen Termin zu diesem Thema.